§ 95 Abs. 1 a Außerstreitgesetz (AußStrG.) legt fest, daß sie als Eltern vor Abschluß oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen dem Gericht den Nachweis erbringen müssen, daß sie eine Beratung in Anspruch genommen haben.
In dieser Beratungseinheit soll es um die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjähriger Kinder gehen, die ich gemeinsam mit ihnen erarbeite und die ich ihnen zu vermitteln versuche.
Das ist die Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung.
Beratungsinhalte:
- Was bedeutet die Trennung für das emotionale Leben ihrer Kinder?
- Welche möglichen Verhaltensweisen sind von ihrem Kind in Scheidungs- und Trennungssituationen zu erwarten und was können sie als Eltern zur Entlastung beitragen?
- Vermittlung stimmiger Kontaktregelungen für die Zeit nach der Trennung mit speziellem Fokus auf Übergabesituationen.
- Wie kann der familiäre Alltag nach der Trennungsphase gestaltet werden?
Zur Methode:
- Einzel- oder Paarberatung möglich
– Die Beratung findet nicht in Anwesenheit des Kindes statt
- Teilnahmebestätigung bekommen sie nach dem Beratungsende ausgestellt